Die neuen Fachlichen Weisungen „Maßnahmen bei einem Träger (MAT) nach § 45 SGB III im Rahmen der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ wurden veröffentlicht. Dabei wurde insbesondere das Verfahren bei zugelassenen Maßnahmen weiterentwickelt. Die zeitgleiche Ausgabe mehrerer AVGS mit unterschiedlichen Maßnahmezielen ist von nun an möglich.