Seit längerer Zeit gibt es im Bereich der PAV Diskussionen zum Thema Umsatzsteuerbefreiung. Unser Verband hat sich an diesen Diskussionen nicht beteiligt, sondern einen Brief an das Finanzministerium geschrieben, mit der Bitte um Klärung.

Am 10.02.2015 hat das Finanzministerium Stellung genommen.

Fazit: Private Arbeitsvermittler sind ab 01.01.2015 bei Einsatz des AVGS-MPAV von der Umsatzsteuer befreit.