Ein wichtiger Meilenstein ist errungen! Unsere jahrelange beharrliche politische Arbeit hat zu einem erfreulichen Ergebnis geführt. Am 20.05.2021 hat der Bundestag die Vergütungs-Erhöhung des AVGS-MPAV beschlossen: Änderung des § 45 SGB III: 1. Erhöhung AVGS-MPAV auf € 2.500,- 2. Erhöhungsmöglichkeit auf € 3.000,- 3. Zahlung erste Rate: € 1.250,- Die gesetzliche Regelung ist am 01.01.2022 in Kraft getreten.