Ein wichtiger Meilenstein ist errungen!

Unsere jahrelange beharrliche politische Arbeit hat zu einem erfreulichen Ergebnis geführt.

Am 20.05.2021 hat der Bundestag die Vergütungs-Erhöhung des AVGS-MPAV beschlossen:

 Änderung des § 45 SGB III:
1. Erhöhung AVGS-MPAV auf € 2.500,-
2. Erhöhungsmöglichkeit auf € 3.000,-
3. Zahlung erste Rate: € 1.250,- 
Die gesetzliche Regelung ist am 01.01.2022 in Kraft getreten.